Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anicura Duisburg-Asterlagen GmbH
1. Der Tierarzt-Klienten-Vertrag kommt durch Auftrag und Zusage in mündlicher,
schriftlicher oder elektronischer Form bzw. das Vorstellen des Tieres sowie
durch die mündliche Annahme des Auftrages oder den Beginn der tierärztlichen
Untersuchung zustande. Ihm liegen diese AGB zugrunde.
2. Anicura Duisburg-Asterlagen GmbH verpflichtet sich zur Erfüllung des
Behandlungsvertrages unter Wahrung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht sowie
unter Verwendung von wissenschaftlich indizierten und allgemein anerkannten
Regeln der Behandlung entsprechenden Methoden zur Wiederherstellung oder
Aufrechterhaltung der Gesundheit des vorgestellten Tieres. Ein Rechtsanspruch
auf Erfolg therapeutischer Maßnahmen kann nicht gegeben werden. Das
Selbstbestimmungsrecht des Tierbesitzers bleibt gewahrt.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Krankengeschichte, eventuelle
Vorbehandlungen und eine etwaige Aggressivität seines Tieres wahrheitsgemäß
offen zu legen, diagnostische und therapeutische Maßnahmen der Praxis zu
unterstützen sowie tierärztlichen Anordnungen Folge zu leisten.
4. Der Tierbesitzer ist der rechtmäßige Eigentümer des Tieres. Der Auftraggeber
ist die Person, die die tierärztliche Leistung in Auftrag gibt, d.h. das Tier bei
der AniCura Duisburg- Asterlagen GmbH zur Behandlung vorstellt. Der
Auftraggeber ist zur Zahlung verpflichtet. In der Regel sind Tierbesitzer und
Auftraggeber identisch. Sollte dies nicht der Fall sein, so versichert der
Auftraggeber, die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der
veterinärmedizinischen Behandlung inklusive der Durchführung einer eventuell
notwendigen Euthanasie zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist dieser
Umstand vor Behandlungsbeginn mitzuteilen.
5. Minderjährige können keinen Behandlungsvertrag abschließen.
6. Die AniCura Duisburg-Asterlagen GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des
Untersuchungs- und Behandlungsauftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie
datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen bzw. heranzuziehen. Kundendaten aus
dem Vertragsverhältnis werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert. Sie
unterliegen dem Datenschutzgesetz, der EU-DSGVO (s. hierfür auch Punkt 7) sowie
der tierärztlichen Schweigepflicht. Kunden- und Patientendaten werden
grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind
Datenübermittlungen im Zusammenhang mit Rück-/Überweisungen an Tierarztpraxen
bzw. Kliniken, Universität, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren, bei Auftreten
von melde-und anzeigepflichtigen Tierseuchen und zur Prüfung der Bonität (s.
hierfür auch Punkt 7), und sämtliche zur Erfüllung des Behandlungsauftrages
notwendigen Institutionen.
7. Die AniCura Duisburg-Asterlagen GmbH prüft regelmäßig bei
Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes
Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeitet die AniCura
Duisburg-Asterlagen GmbH mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13,
41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im
Auftrag der Creditreform Boniversum GmbH teilen wir Ihnen bereits vorab dazu
folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum
GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der
Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.
Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum GmbH Bonitätsauskünfte an Ihre
Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute,
Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen,
Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen
sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw.
erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der
Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer
Firmendaten, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
In der Datenbank der Creditreform Boniversum GmbH werden insbesondere Angaben
gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die
E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von
Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von
Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten
dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an
der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten
außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis sog.
„Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link:
http://eur-lex.europa.ei/legal-conten/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE
einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.
Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des
Zweckes der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel
für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob
eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau
gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei
Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der
Eintragsanordnung taggenau gelöscht.
Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein:
Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung,
Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.
Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft
über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie
gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf
Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten
falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung
der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren
Vervollständigung verlangen.
Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform
Boniversum GmbH gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese
Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die
Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf
erfolgte Verarbeitung der Daten nicht berührt.
Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können
Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum GmbH
wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des
Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der
Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen
Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.
Die Daten, die die Creditreform Boniversum GmbH zu Ihnen gespeichert hat,
stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von
deren Kunden.
Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet die Creditreform Boniversum GmbH zu Ihren
Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht,
Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit
unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform
Boniversum GmbH Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der
Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
Widerspruchsrecht:
Die Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum GmbH gespeicherten Daten
erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und
Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen
oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation
ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten
widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die
Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe-
und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr
verarbeitet.
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform
Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem
Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131/109-501, Fax: 02131/109-557.
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden
Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hammfelddamm
13, 41460 Neuss, E-Mail: info@boniversum.de.
8. Die voraussichtlichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen des Tieres
sind nur Schätzungen des Tierarztes aus der zum Zeitpunkt der Schätzung
abgegebenen Sicht.
Sie sind daher nicht verbindlich.
9. Die Gebühren und Preise, nach denen die in unserem Klein Tierzentrum
durchgeführten tierärztlichen Leistungen abgerechnet werden, richten sich nach
der Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte vom 15. August 2022. Die Preise von
rezeptpflichtigen Medikamenten werden auf Grundlage der Arzneimittelpreisverordnung
(AMPreisV) berechnet.
10. Alle Leistungen sind grundsätzlich sofort in bar oder per EC-Karte zu
bezahlen. Die AniCura Duisburg-Asterlagen GmbH behält sich vor, gegen Vorkasse
tätig zu werden. In Ausnahmefällen werden Rechnungen ausgestellt. Rechnungen
sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Die
Zahlung gilt erst als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können.
11. Die von der AniCura Duisburg-Asterlagen GmbH abgegebenen Medikamente und
Waren bleiben deren Eigentum, solange der Klient nicht seine gesamten
Verbindlichkeiten ihr gegenüber erfüllt hat.
12. Die AniCura Duisburg-Asterlagen GmbH behält sich Preisanpassungen
entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes in Deutschland vor.
Ihre Angebote sind u.a. aufgrund etwaiger unvorhersehbarer Umstände des
einzelnen Falles grundsätzlich freibleibend.
13. Der Umtausch oder die Rücknahme von Arznei- und Ergänzungsfuttermitteln ist
aus arzneimittelrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
14. Behinderungen durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen uns
zum Rücktritt vom Vertrag.
15. Die AniCura Duisurg-Asterlagen GmbH verschafft durch Auslegen im
Wartezimmer und Veröffentlichung auf ihrer Homepage dem Klienten die
Möglichkeit vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.
Er erklärt mit Auftragserteilung sie gelesen, verstanden und akzeptiert zu
haben.
16. Die AniCura Duisburg-Asterlagen GmbH bietet unter bestimmten
Voraussetzungen eine direkte Abrechnung mit den Tierkrankenversicherungen AGILA
und Uelzener an. Die AniCura Duisburg-Asterlagen GmbH ist auch nach bereits
mehrfach erfolgter Abrechnung über eine der genannten Versicherungen hierzu
nicht verpflichtet und kann für zukünftige Behandlungen die übliche sofortige
Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte verlangen.
17. In der AniCura Duisburg-Asterlagen GmbH verbliebene Transportboxen müssen
nach Entlassung des Tieres innerhalb von zehn Tagen aus hygienischen Gründen
entsorgt werden.